Bei zukünftigen Nachmeldungen von anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern für das kostenfreie SchülerTicket müssen ab dem 04. November 2024 zwingend Lichtbilder der entsprechenden Schülerinnen und Schüler mit übermittelt werden.
Schülerinnen und Schüler, welche zum aktuellen Zeitpunkt noch ein befristetes SchülerTickt ohne Lichtbild haben, müssen ihr Lichtbild bis spätestens 22. November 2024 bei einem RSAG-Kundenzentrum nachreichen.