Aufgaben und personelle Zusammensetzung

Die Schulkonferenz der Borwinschule besteht nach § 76 des Schulgesetzes vom 10.09.2010 aus je sechs Schülern, Eltern und Lehrern und einem Vertreter des Schulträgers der Hansestadt Rostock (mit beratender Stimme). Die Mitglieder wurden von den entsprechenden Gremien (Schülerrat, Schulelternrat und Lehrerkonferenz) für zwei Schuljahre gewählt.

Die Schulkonferenz ist nach § 76 Absatz (6) bis (9) u. a. für Entscheidungen...

  • zur schulinternen Stundentafel …,
  • zur äußeren Fachleistungsdfifferenzierung durch Verkursung oder klasseninterne Lerngruppen …,
  • zur Durchführung von Schulversuchen …,
  • zur Einrichtung der Ganztagsschule …,
  • zum Schulprogramm …,
  • zu Kooperativen Erziehungs- und Bildungsangeboten …,
  • zu Grundsätzen zur Verteilung und Umfang von Hausaufgaben …,
  • zur Vereinbarung von Schulpartnerschaften …,
  • zur Durchführung von Schulfahrten …,
  • zur Namensgebung der Schule und
  • zur Schulordnung (Verhaltensregeln, Hausordnung usw.)                             ..... zuständig.

Personelle Zusammensetzung (Stand 14.11.2023):

Avery Rabold, Schülerratssprecher, Statdtschülerrat, 11a

Elisabeth Kröplin, Schülerratsvertreterin, 11a

Enna Mangesldorff, Schülerratssprecherin, 9a

Felix Watzke, Schülerratsvertreter, 8d

Fabian Suhr, Schülerratsvertreter, 8a

Lotta Klafehn, Schülerratsverterterin, 7a

Frau Grubert, Elternratsvertreterin, 5c

Herr Dr. Kalbe, Elternratsvertreter, 5d

Herr Hermann, Elternratsvertreter, 6a

Frau Luthe, Elternratsvertreterin, 9c

Frau Porath, Elternratsvertreterin, 9d

Frau Rabold, Elternratsvertreterin, 11a

Herr Methner,Lehrervertreter

Herr Kaßner, Lehrervertreter

Herr Ruttloff, Lehrervertreter

Herr Schwabe, Lehrervertreter

Herr Völpel, Lehrervertreter

Frau Krause, Schulleiterin

Vertreter der Hansestadt Rostock

 

Vorsitzende: Frau Porath 

Stellvertreter: Herr Methner